Sonderpädagogischer Dienst
Welche Aufgaben übernehmen wir?
- Wir geben eine Einschätzung ab, ob die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung eines Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bei einem Schüler sinnvoll ist.
- Wir unterstützen Familien und Schulen bei der Antragsstellung zur Feststellung eines Anspruches auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.
- Wir erheben ggf. den Lern- und Entwicklungsstandes eines Kindes im Rahmen eines Anspruchsfeststellungsverfahrens nach vorheriger Beauftragung durch das Staatliche Schulamt Albstadt.
- Wir beraten Lehrkräfte, die Schüler mit bereits festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung förderschwerpunktfremd unterrichten.
Was gehört nicht zu unseren Aufgaben?
Der sonderpädagogische Dienst ist keine dauerhafte zusätzliche Betreuungskraft und übernimmt nicht die Verantwortung für die tägliche Förderung eines Schülers an einer allgemeinen Schule.
Wie können Sie einen Antrag stellen?
Der sonderpädagogische Dienst kann mit diesem Formular des Staatlichen Schulamtes beantragt werden.
Bitte senden Sie den von allen Beteiligten unterschriebenen Antrag an folgende Adresse:
Fidelisschule
z. Hd. Sopädie
Hohenzollernstraße 37
72488 Sigmaringen
